Unsere Website ist darauf ausgelegt, allen Nutzer:innen einen barrierefreien Zugang zu Informationen über Urlaub in Österreich zu ermöglichen.

Inhalte dieser Seite

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  2. Feedback und Kontaktangaben

  3. Durchsetzungsverfahren

Die Österreich Werbung Wien ist bemüht, ihre Website mit der URL austria.info im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wurde gemäß den Anforderungen der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) entwickelt. Eine Zertifizierung durch den Verein zur Förderung der Zugänglichkeit in der Informations- und Kommunikationstechnologie (WACA) wird angestrebt. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Überprüfung auf dieser Seite dargestellt.

2. Feedback und Kontaktangabe

Wenn dir Barrieren auffallen, die dich an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir dich, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden deine Anfrage prüfen und dich ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen sende bitte an barrierefrei@austria.info.

Bitte beschreibe das Problem und führe die URL(s) der betroffenen Unterseite(n) unserer Webseite an.

3. Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst du dich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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